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Prüfungsordnung und Bewertungsmodalitäten
§ 1 Geltungsbereich und Zweck
(1) Diese Prüfungsordnung regelt die Art, den Umfang und das Verfahren der Leistungsnachweise, die im Rahmen des Kurses zu erbringen sind, um das Abschlusszertifikat zu erlangen.
(2) Sie ist verbindlicher Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und wird von den Teilnehmenden mit der Buchung des Lehrgangs anerkannt.
§ 2 Bestandteile der Leistungsnachweise
(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Kurses sind Leistungsnachweise in den folgenden drei Kategorien zu erbringen:
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Multiple-Choice-Prüfungen (MC-Prüfungen): 6 Online-Tests zur Überprüfung des erworbenen Wissens.
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Compliance-Cases: 6 schriftliche Ausarbeitungen von Fallstudien zur praktischen Anwendung der Lehrinhalte.
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Transferaufgaben: 3 schriftliche Ausarbeitungen zur Anwendung des Gelernten auf Problemstellungen aus dem eigenen beruflichen Umfeld der Teilnehmenden.
§ 3 Punktesystem und Gewichtung
(1) Alle Leistungsnachweise werden auf Basis eines Punktesystems bewertet. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 244 Punkte.
(2) Die Punkte verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Leistungsnachweise:
§ 4 Regelungen zu den Multiple-Choice-Prüfungen
(1) Für jede korrekt beantwortete Frage in den MC-Prüfungen wird ein Punkt für die Gesamtwertung vergeben.
(2) Für jeden Test wird ein Gesamttest-Zeitlimit festgelegt, das sich aus der Anzahl der Fragen multipliziert mit einer Minute ergibt (z.B. 10 Fragen = 10 Minuten Gesamtzeit).
§ 5 Bewertungskriterien für schriftliche Ausarbeitungen
(1) Die Bewertung der Compliance-Cases und Transferaufgaben erfolgt ausschließlich auf Basis der nachfolgend dargestellten, transparenten Bewertungsraster (Rubrics).
(a) Detailliertes Bewertungsraster für Compliance-Cases (Gesamt: 15 Punkte)
(b) Detailliertes Bewertungsraster für Transferaufgaben (Gesamt: 30 Punkte)
§ 6 Bestehensregeln
(1) Der Lehrgang gilt als bestanden und berechtigt zum Erhalt des Zertifikats, wenn die folgenden beiden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
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Es wurden insgesamt mindestens 122 von 244 möglichen Punkten (entspricht 50 %) erreicht.
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Es wurden im Bereich der drei Transferaufgaben mindestens 45 von 90 möglichen Punkten (entspricht 50 %) erreicht.
§ 7 Fristen und Wiederholung bei Nichtbestehen
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, nach vollständiger Einreichung aller Leistungsnachweise durch den Teilnehmenden die Auswertung und Bekanntgabe des Gesamtergebnisses innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.
(2) Sollten die Bestehenskriterien (§ 6) im ersten Versuch nicht erfüllt sein, wird dem Teilnehmenden eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit eingeräumt.
(3) Der Teilnehmer wird vom Anbieter darüber informiert, welche Prüfungsteile zur Verbesserung eingereicht werden müssen, um die Bestehensgrenzen zu erreichen.
(4) Die Frist für die Einreichung der Wiederholungsleistung(en) beträgt vier Wochen nach Bekanntgabe des Erstergebnisses.
(5) Das nach der Wiederholung erzielte Ergebnis ist endgültig. Wird der Lehrgang auch nach der Wiederholung nicht bestanden, gilt er als "endgültig nicht bestanden". Ein Anspruch auf das Zertifikat besteht in diesem Fall nicht.
(6) Bei endgültigem Nichtbestehen hat der Teilnehmer die Möglichkeit, den gesamten Lehrgang zu den zum Zeitpunkt der Neubuchung gültigen Konditionen gegen erneute Zahlung der Lehrgangsgebühr zu wiederholen.
§ 8 Notenskala
(1) Bei bestandenem Kurs wird auf dem Zertifikat eine Gesamtnote ausgewiesen, die sich aus der erreichten Gesamtprozentzahl wie folgt ergibt:
§ 9 Gültigkeit und Verlängerung des Zertifikats
(1) Das Zertifikat ist ab Ausstellungsdatum zwei Jahre gültig.
(2) Zur Verlängerung um weitere zwei Jahre ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Online-Refresh-Modul erforderlich.
(3) Das Refresh-Modul umfasst aktuelle Entwicklungen im Bereich rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Innovationen sowie praxisbezogener Anwendungen.
(4) Der zeitliche Gesamtaufwand für das Refresh-Modul beträgt ca. 6 Stunden, die flexibel und asynchron bearbeitet werden können.
(5) Die Teilnahme gilt als erfolgreich, wenn die Lernerfolgskontrolle (Multiple-Choice-Prüfung und eine praxisorientierte Transferaufgabe) bestanden wird.
(6) Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmende eine Verlängerung des Zertifikats um weitere zwei Jahre.